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Leistungen Unternehmens- und private Vermögensnachfolge

Gerne beraten wir unsere Mandanten und deren Nachfolger bei der privaten Vermögens- und Unternehmensnachfolge – damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird, der Übertragende auch im Ruhestand in finanziell gesicherten Verhältnissen lebt und der Fortbestand des Unternehmens bzw. der Erhalt des Vermögens gesichert ist. Dabei behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitigkeiten von Beginn an auszuschließen. Unsere Beratung erfolgt im Regelfall in Kooperation mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren.

Eine vorausschauende Planung vermeidet beim Übergang von Vermögen und Unternehmen auf nachfolgende Generationen Risiken, die durch mangelnde Kompetenz von Nachfolgern und Auseinandersetzungen entstehen, hohe Kosten, den Verlust von Lebensqualität und im schlechtesten Fall die Vernichtung von Vermögen und Unternehmen. 

Herr WP/StB Dr. Dirk Fey hat die Zusatzqualifikation "Fachberater für Unternehmensnachfolge" vom Deutschen Steuerberaterverband e. V. erworben. Dadurch hat er sich neben seiner langjährigen praktischen Erfahrung durch Beratung von Mandanten in Fragen der Unternehmens- und der privaten Vermögensnachfolge auch theoretisch in besonderem Maße mit der Nachfolgeplanung und -gestaltung sowie den dafür erforderlichen Schritten und Handlungsalternativen beschäftigt.

Leistungsübersicht

  • Analyse bestehender Nachlassregelungen (gesetzliche Erbfolge/Testamente, Erbverträge/Ehegattenverträge/ Gesellschaftsverträge/Vorschenkungen)
  • Aufnahme und Bewertung des vorhandenen Vermögens unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten einschließlich einer Unternehmensbewertung  
  • Feststellung/gemeinsame Erarbeitung der Übergabeziele mit Darstellung der Schwachstellen und Risiken bestehender Regelungen
  • Abwicklung von Testamentsvollstreckungen, Erbauseinandersetzungen, Steuerdeklaration  Die Testamentsvollstreckung bietet eine geordnete und sichere Abwicklung des Nachlasses, einen Vollstreckungsschutz gegen Gläubiger der Erben und die weitreichende Durchsetzung des eigenen Willens.

Optimierung der vorhandenen Regelungen

  • Vorweggenommene Erbfolgen
  • Pflichtteilsverzichte
  • Rechtsformoptimierung
  • Stiftungsgründung
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensverkauf, Due Diligence, Investition, Finanzierung
  • Optimierung der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer unter Vermeidung ertragsteuerlicher Nachteile
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